Informationen zur Tagesfahrt nach Nepal Himalaya Pavillon in Wiesent (in der Nähe von Regensburg - direkt an der A3)
Reisetermin:
22.06.2024 (Samstag)
Abfahrtszeiten:
08:00 Uhr in Herzogenaurach an der Bushaltestelle der Fachklinik
08:45 Uhr in Nürnberg Langwasser (Ecke Glogauer Straße / Liegnitzer Straße)
Programminhalt:
11:30 Uhr - 13:00 Uhr: Mittagessen bei Hirschbergers Holzofenkuchl in Brennberg
13:00 Uhr: Weiterfahrt zum Nepal Himalaya Park; Eintrittspreis p.P. im Park: 10,00 € (Selbstzahler) - wird im Bus eingesammelt. Es gibt keine Gruppenpreise und keine Ermäßigungen.
13:30 Uhr - 16:00 Uhr: Aufenthalt in der sehenswerten Nepal Parkanlage mit Pavillon und Nepal Cafe. Der Besuch der Anlage ist auch für Geheingeschränkte Personen größtenteils möglich. Ein Teil der Wege ist geschottert. Am Teehaus können Sie nepalesischen Tee und Kaffee kaufen; im Kiosk gibt es kunstgewerbliche Artikel aus Nepal.
13:30 Uhr - 14:30 Uhr: Führung durch die Parkanlage, danach Zeit zur freien Verfügung.
16:00 Uhr: Weiterfahrt nach Rechenberg
17:00 Uhr: Abendeinkehr beim Landgasthof Rechenberger Hof bei Beratzhausen
ca. 18:00 Uhr: Rückfahrt
Anmeldeschluss für die Tagesreise:
31.05.2024 !
Kosten pro Person für diese Fahrt:
Mitglieder des Vereins: 25,00 €
Nichtmitglieder: 35,00 €
Bei Fragen Auskunft von Fr. Rossmann unter Hdy.: 0160-98379159 / izaevmfr@gmail.com
Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: "IZA - Integrationszentrum für Aphasiker e.V."
IBAN: DE44 7606 9559 0101 0970 75
BIC: GENODEF1NEA
VR-Bank Metropolregion Nürnberg e.G.
Wir stellen ausdrücklich klar, dass unser Verein kein Reiseveranstalter ist, sondern dass es sich hier um eine Veranstaltung im Rahmen unseres Vereinszwecks handelt.
Mit der Buchung erkennt der Teilnehmer an, dass er dafür verantwortlich ist, eine angemessene Versicherung für Unfälle und Zufälle aller Art, die vor, während oder nach der Teilnahme auftreten können, abzuschließen und verpflichtet sich gleichzeitig, den Verein diesbezüglich vollkommen klag- und schadlos zu halten. Der Verein kann nicht für Kosten haftbar gemacht werden, die aus einer fehlenden oder mangelhaften Versicherung resultieren.